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AGB

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit den vertraglich vereinbarten Bedingungen für die Leistungen von Mallorca Food Club, Katrin Lustig & Kai Schnaus, Sitz: Calle de Rosari 11, 07140 Sencelles, Balearische Inseln, Spanien, nachfolgend „Mallorca Food Club“ genannt.

Der „Mallorca Food Club“ ist ein Privatkoch-Service, der folgende Leistungen anbietet: Finca-Catering, Yacht-Catering, Hochzeiten, Incentives, Kochkurse, Vertrieb von Feinkost, Europaweite Privatkoch Dienstleistungen

Für alle Angebote, Bestellungen und Dienstleistungen von „Mallorca Food Club“ sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Fall unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

2. Wirksamkeit, Bestellung, Auftrag, Personenanzahl

Die Bindungswirkung eines Angebots endet spätestens 4 Wochen nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.

Mit Zusage zu einer im Geltungsbereich benannten Leistung erhält der Besteller eine Reservierungsrechnung über 50% des zu erwartenden Netto-Veranstaltungsbetrages. Erst mit Begleichen dieser Rechnung gilt die Durchführung des Auftrages beidseitig als bestätigt.

Der Differenzbetrag zur Veranstaltungsrechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum, fällig. Bei Buchung einer unserer „Event-Boxen“ (Paella-Event, BBQ-Event, BBQ-Box) werden zur Buchungsbestätigung 100% des Rechnungsbetrages fällig.

Die Menüplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details sollten spätestens 1 Woche vor Auftrag abgeschlossen sein. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots bekannt zu geben. Der Auftrag ist schriftlich, durch Retournierung des unterzeichneten Angebots zu erteilen. Er ist für den Besteller sofort, für den „Mallorca Food Club“ nach Auftragsbestätigung bindend.

Eine Aufstockung der Gästezahl ist bis zu einem Werktag vor Auftrag möglich. Eine spätere Aufstockung kann nur einvernehmlich und nach Maßgabe der Möglichkeiten des „Mallorca Food Clubs“ erfolgen. Ansonsten wird die ursprünglich bestellte Personenanzahl als Garantie angenommen. Bei Reduzierung der Gästezahl gelten unsere Stornobedingungen (Punkt 4. Reklamation/ Storno).

3. Lieferzeiten

Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden den „Mallorca Food Club“ von den übernommenen Verpflichtungen.

4. Reklamation, Storno

Eventuelle Beanstandungen sind sofort längstens innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Auftrages zu melden.

Buchungen sind bis zu 60 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei stornierbar.

Bei Stornierungen zwischen 59 und 30 Tagen vor Auftragsbeginn berechnen wir 10% des Netto-Auftragsbetrages.

Bei Stornierungen zwischen 29 und 14 Tagen vor Auftragsbeginn berechnen wir 30% des Netto-Auftragsbetrages. Diese Berechnungen werden der geleisteten Reservierungszahlung entgegengerechnet.

Bei Stornierungen zwischen 13 und 7 Tagen vor Auftragsbeginn berechnen wir 50% des Netto-Auftragsbetrages und behalten die geleistete Reservierungszahlung ein.

Für Stornierungen, die innerhalb 6 Tage vor Auftragsbeginn und/oder am Auftragstag eingehen, berechnen wir 100% des vertraglich zugesicherten Netto-Auftragsbetrages.

Diese Stornobedingungen betreffen auch das Stornieren einzelner Gäste (Verringerung der Gästezahl).

Storno zu bestimmten Feiertagen: Buchungen für jeweilig Ostersonntag, Ostermontag, 25.12., 26.12 und den Silvestertag sind bis zu 90 Tage vor Auftragssbeginn kostenfrei stornierbar. Für Stornierungen von Aufträgen zu diesen Tagen berechnen wir nach dieser Stornofrist 100% des vertraglich zugesicherten Netto- Auftragsbetrages.

5. Haftungsausschluss

Jegliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6. Behörden, Versicherung

Der Auftraggeber ist für alle behördlichen Genehmigungen und Auflagen verantwortlich. Eventuelle Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.

7. Zahlungsbedingungen

Mit Zusage zu einer im Geltungsbereich benannten Leistung erhält der Besteller eine Reservierungsrechnung über 50% des zu erwartenden Netto-Veranstaltungsbetrages. Erst mit Begleichen dieser Rechnung gilt die Durchführung des Auftrages beidseitig als bestätigt.

Der Differenzbetrag zur Veranstaltungsrechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug, jedoch spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum, fällig. Bei Buchung einer unserer „Event-Boxen“ (Paella-Event, BBQ-Event, BBQ-Box) werden zur Buchungsbestätigung 100% des Rechnungsbetrages fällig.

Die Rechnung wird nach Maßgabe der zu erbringenden Leistungen, mindestens jedoch in Höhe der Garantiezahl gemäß Punkt 2 erstellt. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. ab Fälligkeit. Die durch die Betreibung der fälligen Schuld entstandenen Kosten wie Mahnspesen, Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten usw. gehen zu Lasten des Bestellers.

8. Sortiment

Sollten einzelne Artikel saisonal vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz von „Mallorca Food Club“. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von „Mallorca Food Club“ befindliche Gericht zuständig.

 

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